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Auf dieser Seite finden Sie eine Liste der am häufigsten gestellten Fragen, die Nutzer unseres Portals uns stellen oder im Internet suchen. Wir haben versucht, einige davon professionell zu beantworten und hoffen, dass sie Ihnen bei der Auswahl einer geeigneten Fläche zum Mieten, Vermieten, Verkaufen oder Kaufen helfen. Bei weiteren Fragen, deren Antworten Sie auf dieser Seite nicht finden konnten, können Sie uns gerne über das Kontaktformular auf unserem Webportal kontaktieren.
Mit dem Mietvertrag regeln sowohl der Mieter als auch der Vermieter als Vertragsparteien ihre Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Immobilie, also dem Mietgegenstand. Es bestimmt die Höhe der Miete (Pacht), die Höhe der Kaution (als Sicherheit im Falle von Schulden für Versorgungsunternehmen, einseitige Vertragskündigung usw.), die Dauer des Mietvertrags, die Verpflichtungen beider Parteien und was getan wird in Situationen, in denen die Verpflichtungen der einen oder anderen Partei nicht erfüllt werden.
Ein Mietvertrag ist ein zweiseitiges Rechtsgeschäft (Vereinbarung), durch das sich eine Partei (der Vermieter) verpflichtet, der anderen Partei (dem Mieter) eine bestimmte nicht verbrauchbare Sache oder ein bestimmtes Eigentumsrecht zur Nutzung zu überlassen, und der Mieter verpflichtet sich, mir dafür ein Entgelt zu zahlen und im Falle des Vertrags die gleiche Sache oder das Recht zurückzusenden.
Eigentumsdokumente sind ein wesentlicher Bestandteil der Unterzeichnung eines Vermittlungsvertrags. Der Eigentümer der Immobilie weist damit nach, dass er der eigentliche Eigentümer ist und keine Möglichkeit einer Weitervermietung besteht. Nach dem Vermittlungsgesetz ist der Vermieter verpflichtet, dem Vermittler Originalunterlagen zur Einsichtnahme vorzulegen und ihm davon Fotokopien auszuhändigen.
Zu den Eigentumsdokumenten gehören: Eigentumsurkunde, Kaufvertrag, Schenkungsvertrag, lebenslanger Unterhaltsvertrag, Erbschaftsentscheidung. Zu den Immobiliendokumenten gehören beispielsweise keine Strom- oder Steuerrechnungen, da nicht alle Informationen in einem Immobiliendokument enthalten sind. Jedes Eigentumsdokument muss fünf Dinge enthalten:
1. Vor und Nachname des Eigentümers, der Gegenstand des Vermittlungsvertrags ist
2. Adresse der zu vermietenden oder zu verkaufenden Immobilie
3. Katastergrundstück
4. Katastralgemeinde
5. Beglaubigungsstempel (durch Gemeinde, Gericht oder Notar)
Das Kataster ist das Register der Grundstücks- und Immobiliendaten der Staatlichen Geodätischen Verwaltung. Zusätzlich zu seinen anderen Aufgaben unterstützt das Kataster das System der Registrierung von Eigentumsrechten und anderen dinglichen Rechten im Zusammenhang mit Immobilien, d. h. die Betreuung des Grundbuchs.
Katasterämter stellen Eigentumsurkunden aus, die Informationen über das Katastergrundstück und Informationen über den Eigentümer enthalten, aber keinen Eigentumsnachweis darstellen. Eigentumsinformationen sind nur aus Grundbüchern, also der Eigentumsurkunde, ersichtlich.
Eine Kaution ist ein zuvor vereinbarter bestimmter Geldbetrag, mit dem der Mieter garantiert, dass er in der Zukunft eine bestimmte Immobilie leihen wird und dass der Vermieter diese Immobilie an ihn vermieten wird. Sie dient beiden Parteien als Versicherung gegen mögliche Veränderungen während der Vermietung (Pacht) von Immobilien. Lehnt der Mieter die Anmietung der Immobilie ab, behält der Vermieter die Kaution ein, lehnt der Vermieter die Anmietung der Wohnung ab, wird dem Mieter der doppelte Betrag der Kaution bzw. Anzahlung zurückerstattet.
Eine Kaution ist ein bestimmter Geldbetrag, mit dem der Vermieter garantiert, dass die Immobilie wieder in ihren ursprünglichen Zustand versetzt wird. Für den Fall, dass der Zustand der Immobilie nach dem Auszug des Mieters wieder in den ursprünglichen Zustand zurückgekehrt ist, wird die Kaution an den Mieter zurückerstattet, und in Fällen, in denen der Zustand nicht in den ursprünglichen Zustand zurückgekehrt ist, hat der Vermieter das Recht, einen Teil davon zu behalten der Anzahlung oder des gesamten Betrags, wenn größere Arbeiten erforderlich sind (oder Rechnungen nicht bezahlt wurden). . In der Praxis kommt es häufig vor, dass die Kaution beim Vermieter verbleibt, wenn der Mieter vor Ablauf der vereinbarten Mietdauer abreist.
Auf der Seite mit der detaillierten Beschreibung der Immobilie finden Sie nahezu alle möglichen Informationen, die Sie benötigen. Wenn Sie zusätzliche Informationen wünschen, die nicht auf unserem Webportal angezeigt werden, haben Sie die Möglichkeit, sich an den Eigentümer (oder autorisierten Ansprechpartner) der Immobilie zu wenden. Sie können den Eigentümer per E-Mail, direktem Telefonanruf oder über eine der kostenlosen Kommunikationsanwendungen WhatsApp oder Viber kontaktieren.
Nein, die Anmietung von Büro oder Wohnräumen ohne Vertragsabschluss ist nicht möglich. Der Vertrag regelt die Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Immobilie und definiert die Maßnahmen, die in Situationen durchgeführt werden, in denen die Pflichten der einen oder anderen Partei nicht erfüllt werden.
Der Mietpreis wird vom Grundstückseigentümer bestimmt. Sie kommunizieren direkt mit dem Eigentümer über mögliche Preisanpassungen und andere Konditionen. In diesem Fall übt das Webportal „Idavanje Prostor“ eine völlig kostenlose Vermittlerfunktion aus und beteiligt sich nicht an der Bildung der Immobilienpreise. Das Portal soll die Kommunikation zwischen Immobilieneigentümern, die diese vermieten möchten, und Mietern, die nach Immobilienmietverträgen suchen, herstellen. Für diese Dienstleistungen berechnen wir keine Provision.
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